Der Beherbergungsdienstleister ist ab dem 1. September 2021 gemäß den gültigen Rechtsvorschriften* verpflichtet, die
gesetzlich festgelegten personenbezogenen Daten eines jeden Gastes, der in Ungarn eine Beherbergungsdienstleistung in Anspruch nimmt, bei der Ankunft mittels eines Dokumentenlesers in der Software des Herbergsbetreibers zu erfassen und anschließend an eine Speicherfläche, die so genannte Geschlossene Gästeinformations-Datenbank (ung. Abkürzung: VIZA) weiterzuleiten.
Der Beherbergungsdienstleister ist ab dem 1. September 2021 gemäß den gültigen Rechtsvorschriften* verpflichtet, die gesetzlich festgelegten personenbezogenen Daten eines jeden Gastes, der in Ungarn eine Beherbergungsdienstleistung in Anspruch nimmt, bei der Ankunft mittels eines Dokumentenlesers in der Software des Herbergsbetreibers zu erfassen und anschließend an eine Speicherfläche, die so genannte Geschlossene Gästeinformations-Datenbank (ung. Abkürzung: VIZA) weiterzuleiten.
Zu erfassende Daten:
Aufenthaltsgenehmigung, Datum und Ort der Einreise. Zur Erfassung der Daten legt der die Beherbergungsdienstleistung in Anspruch nehmende Gast seinen zur persönlichen Identifikation geeigneten Ausweis, seine Fahrerlaubnis oder sein Reisedokument dem Beherbergungsdienstleister vor. Wird das Dokument nicht vorgelegt, verweigert der Beherbergungsdienstleister die Beherbergungsdienstleistung. Aufgrund der gesetzlich verankerten Ermächtigung ist der Beherbergungsdienstleister berechtigt, die Vorlage des persönlichen Identifikationsdokuments des Gastes zu verlangen, und der Gast ist verpflichtet, das Dokument vorzulegen.
Wir bitten Sie, Ihre Reise und Ankunft unter Beachtung der vorstehenden Regeln zu planen!
Wir danken Ihnen hiermit für Ihre Mitwirkung!
*GÜLTIGE RECHTSVORSCHRIFTEN:
** Staatsbürger von Drittländern: Personen gemäß dem Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Staatsbürgern von Drittländern Nr. II von 2007.
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